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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzamtes Korbach-Frankenberg

Finanzamt Korbach-Frankenberg
Postanschrift

Finanzamt Korbach-Frankenberg
Medebacher Landstraße 29
34497 Korbach
Postfach 12 40
34482 Korbach

Telefon: +49 (0)5631 563 0
Telefax: +49 (0)5631 563 888
Bundesfinanzamtsnummer: 2627

Anrufe in unserer Telefon-Finanzservicestelle (T-FIS) bitte montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

E-Mail: poststelle@FA-KF.Hessen.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation mit dem Finanzamt.




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten

Die Finanzservicestellen (FIS) des Finanzamts Korbach-Frankenberg sind für Sie geöffnet:

Verwaltungsstelle Korbach: montags bis mittwochs von 08:00 bis 15:30 Uhr, donnerstags von 13:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Verwaltungsstelle Frankenberg: montags, dienstags und donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs von 13:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Korbach Frankenberg. Medebacher Landstraße 29 . 34497 Korbach

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Korbach-Frankenberg begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt
Korbach-Frankenberg

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Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen